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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68   

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https://dejure.org/1969,235
BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68 (https://dejure.org/1969,235)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1969 - II C 46.68 (https://dejure.org/1969,235)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1969 - II C 46.68 (https://dejure.org/1969,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf Witwengeld - Ausschuss für die Zubilligung eines eingeschränkten Versorgungsanspruches - Versorgung einer "nachgeheirateten" Witwe eines Ruhestandsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG (1965) § 125 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 149
  • NJW 1970, 441
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68
    Diese Prüfung läßt erkennen, daß der Gesetzgeber jedenfalls im Bereiche der Hinterbliebenenversorgung bestrebt ist, die Versorgungsbehörde nicht "zu unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" zu nötigen (vgl. BVerwGE 11, 350 [351-353]), sie "nicht mit einer ihr wesensfremden ... Ausforschung der privaten Lebenssphäre des Ehepaares zu befassen" (vgl. BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]).

    Aber "dies gilt nur unter den eng umrissenen Voraussetzungen des § 123 Abs. 1 Nr. 1 BBG, die dadurch gekennzeichnet sind, daß der Gesetzgeber lediglich diejenigen Fälle der Versorgungsehe treffen will, die wegen ihrer typischen Gestaltung die Behörde grundsätzlich von einer Ausforschung der privaten Lebenssphäre entbinden" (BVerwGE 11, 350 [352]).

    Auch diese Vorschrift erspart der Versorgungsbehörde eine ihr "wesensfremde Ausforschung der privaten Lebenssphäre der Witwe" (BVerwGE 11, 350 [353]).

    In ähnlicher Weise knüpft § 164 Abs. 3 BBG das Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs an den Tatbestand der Auflösung der neuen Ehe und schließt dadurch die Prüfung der Versorgungsbehörde aus, ob die Ehescheidung "zum Schein" eigens im Hinblick auf diese Vorschrift durchgeführt wurde (vgl. BVerwGE 11, 350 ff.) oder ob ein im Ehescheidungsverfahren ausgesprochener Unterhaltsverzicht seinen Beweggrund in dem durch diese Vorschrift vermittelten Vorteil hatte (vgl. BVerwGE 31, 197 ff. [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66]).

  • BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68
    Diese Prüfung läßt erkennen, daß der Gesetzgeber jedenfalls im Bereiche der Hinterbliebenenversorgung bestrebt ist, die Versorgungsbehörde nicht "zu unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" zu nötigen (vgl. BVerwGE 11, 350 [351-353]), sie "nicht mit einer ihr wesensfremden ... Ausforschung der privaten Lebenssphäre des Ehepaares zu befassen" (vgl. BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]).

    In ähnlicher Weise knüpft § 164 Abs. 3 BBG das Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs an den Tatbestand der Auflösung der neuen Ehe und schließt dadurch die Prüfung der Versorgungsbehörde aus, ob die Ehescheidung "zum Schein" eigens im Hinblick auf diese Vorschrift durchgeführt wurde (vgl. BVerwGE 11, 350 ff.) oder ob ein im Ehescheidungsverfahren ausgesprochener Unterhaltsverzicht seinen Beweggrund in dem durch diese Vorschrift vermittelten Vorteil hatte (vgl. BVerwGE 31, 197 ff. [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66]).

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68
    Dabei hat die Versorgungsbehörde die Frage des Verschuldens nicht selbst zu prüfen, sondern allein von der Entscheidungsformel des Ehescheidungsurteils auszugehen (vgl. Urteil des Senatsvom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - mit weiteren Hinweisen [ZBR 1967 S. 153]).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14

    Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der

    So kann auch der Aspekt der Nichtausforschung intimer Verhältnisse der Ehegatten (vgl. die zum Unterhaltsbeitrag für "nachgeheiratete Witwen" und im Ergebnis zu deren Gunsten ergangene ältere Rechtsprechung des Senats: BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1961 - 6 C 3.59 - BVerwGE 11, 350 , vom 20. Januar 1969 - 6 C 46.66 - BVerwGE 31, 197 und vom 30. Oktober 1969 - 2 C 46.68 - BVerwGE 34, 149 ) eine Einschränkung von Beweismitteln zulasten der Witwe nicht rechtfertigen.
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Im Übrigen verfolgt die Ausgestaltung der Regelung - ähnlich wie die Regelung in § 7 Abs. 3a des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch zur Vermutung einer eheähnlichen Beziehung zweier in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebender Personen - als Regel-/Ausnahmetatbestand gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebenssphäre der Eheleute zu entbinden (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 55/08 R; BSGE 60, 204, 206 f; ferner BVerwG vom 30.10.1969, BVerwGE 34, 149, 153 f zu den "besonderen Umständen des Falles" bei Versagung des Unterhaltsbeitrags für eine "nachgeheiratete" Witwe).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Diese gesetzliche Vermutung verfolgt den Zweck, die Versorgungsbehörde der Ausforschung im Bereich der Intimsphäre zu entheben (BVerwGE 34, 149, 153 m.w.N.).

    Das in § 38 Abs. 2 Halbsatz 1 BVG sichtbare Bestreben des Gesetzgebers, die Versorgungsbehörde nicht "zu unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre zu nötigen", sie "nicht mit einer ihr wesensfremden Ausforschung der privaten Lebenssphäre des Ehemannes zu befassen" (BVerwGE 34, 149, 153 m.w.N.), gilt gleichermaßen für die Widerlegung der Rechtsvermutung.

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   BVerwG, 17.12.1968 - II C 46.68   

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